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OWI als Teilhabeträger / Teilhabedienstleister
Teilhabe ermöglichen – Selbstbestimmung stärken
OWI berufliche Beratung & Integration unterstützt Menschen mit Unterstützungsbedarf dabei, ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe selbstbestimmt zu gestalten. Ziel unserer Arbeit ist es, individuelle Fähigkeiten zu stärken, Barrieren abzubauen und nachhaltige Perspektiven für ein eigenständiges Leben und Arbeiten zu entwickeln.
Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen persönlichen Ressourcen, Bedürfnissen und Lebenszielen. Unsere Leistungen orientieren sich an den Grundsätzen der Inklusion, Partizipation und individuellen Förderung gemäß den Zielsetzungen des SGB IX.
Individuelle Teilhabeleistungen
OWI begleitet Leistungsberechtigte im Rahmen personenzentrierter Unterstützungsangebote, insbesondere durch:
- individuelle Beratung und Teilhabeplanung
- Unterstützung bei der Nutzung des Persönlichen Budgets
- berufliche Orientierung und Entwicklung realistischer Perspektiven
- Stabilisierung persönlicher und sozialer Lebensbereiche
- Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Begleitung im Kontakt mit Behörden, Institutionen und Netzwerkpartnern
Die Unterstützung erfolgt bedarfsorientiert, flexibel und abgestimmt auf die jeweilige Lebenssituation.
Personenzentrierter Ansatz
Unsere Arbeit folgt dem Grundsatz: Nicht der Mensch passt sich der Leistung an — die Leistung passt sich dem Menschen an.
Gemeinsam mit den Leistungsberechtigten werden Ziele entwickelt, Maßnahmen abgestimmt und Fortschritte regelmäßig überprüft. Dabei achten wir besonders auf Transparenz, Mitbestimmung und nachvollziehbare Entwicklungsprozesse.
Zusammenarbeit und Qualität
OWI arbeitet eng mit Rehabilitationsträgern, Kostenträgern, sozialen Einrichtungen sowie regionalen Netzwerkpartnern zusammen. Durch strukturierte Dokumentation, klare Zielvereinbarungen und kontinuierliche Evaluation gewährleisten wir eine verlässliche und qualitätsgesicherte Leistungserbringung.
Unser Ziel
Menschen zu befähigen, ihre Teilhabechancen aktiv zu nutzen, persönliche Stabilität zu erreichen und langfristig selbstbestimmt am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilzunehmen.
Ihr persönliches Budget
§ 29 SGB IX
Selbstbestimmt handeln
Wir glauben, dass Menschen am stärksten werden, wenn sie so leben dürfen, wie es zu ihnen passt.
Wir stärken Entscheidungen aus der eigenen Mitte heraus.
Und wir sorgen dafür, dass niemand diesen Weg alleine gehen muss.
Autonom arbeiten
Autonomie heißt: die eigene Richtung kennen, die eigenen Schritte setzen, Verantwortung tragen – und gleichzeitig professionell begleitet sein.
Wir schaffen den Rahmen, damit Menschen ihre Arbeit, ihre Entscheidungen und ihre Zukunft aus eigener Kraft gestalten können.
Individuell leben
Menschen sind verschieden – und ihre Wege auch.
Wir nehmen ernst, was jemand braucht, fühlt, hofft und erreichen möchte.
Unsere Aufgabe ist es, diesen persönlichen Weg zu schützen, zu stärken und in Möglichkeiten zu übersetzen.
Damit Unterstützung nicht fremdbestimmt wirkt – sondern befähigt.
Weil Teilhabe dann gelingt, wenn ein Mensch so leben darf, wie es zu ihm passt.
Das Persönliche Budget (PB) - was ist das?
Beim PB handelt es sich um eine Leistungsform nach § 29 SGB IX.
Statt festgelegter Sachleistungen erhalten Leistungsberechtigte Geld (oder in Ausnahmefällen Gutscheine) und entscheiden selbst, wer, wann, wie und wo unterstützt.
Unser Ziel bei OWI – Berufliche Beratung & Integration: Menschen in Hildesheim und Umgebung dabei zu begleiten, dieses Recht einfach, transparent und wirksam zu nutzen – mit Fokus auf Selbstbestimmung und echte Teilhabe.
Für wen ist das Persönliche Budget?
Für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen – unabhängig von Alter oder Schweregrad.
Typische Einsatzfelder
- Assistenz im Alltag & in der Freizeit
- Arbeits- und Studienassistenz
- Mobilität & Kommunikation (z. B. Unterstützte Kommunikation)
- Wohnen / Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Berufliche Orientierung, Qualifizierung und Integration
Was WIR für SIE tun können - unser Leistungsportfolio
Orientierung & Erstberatung
- Klärung: Passt das Persönliche Budget zu Ihrem Ziel?
- Überblick zu Leistungsarten und zuständigen Trägern
- Abschätzung von Umfang & Organisation (z. B. Assistenz, Arbeitgebermodell)
Antrag & Verfahren
- Antragsvorbereitung (formlos oder Formular, inkl. Begründung)
- Koordination mit dem vermuteten leistenden Träger
- Begleitung zu Budget-/Teilhabekonferenzen
Bedarf & Budgethöhe
- Bedarfsermittlung (u. a. ICF-basiert)
- Budgetbemessung am individuell festgestellten Bedarf
Zielvereinbarung & Nachweise
- Formulierung konkreter Ziele (SMART)
- Nachweisführung schlank und ergebnisorientiert („so viel wie nötig, so wenig wie möglich“)
Qualitätssicherung & Zeiträume
Umsetzung im Alltag
- Assistenzaufbau (z. B. Auswahl von Diensten oder Arbeitgebermodell)
- Dienstleistungsverträge / Stundenpläne
- Schnittstellenmanagement (Eingliederungshilfe, Pflegekasse, DRV, Jobcenter/BA, Integrationsamt)
Berufliche Teilhabe
- Kompass Arbeit: Stärkenprofil, Bewerbungsstrategie, Praktika
- Arbeits-/Studienassistenz organisieren und im PB abbilden
- Netzwerkzugang zu Reha-Trägern und Betrieben in der Region
Fortschreibung & Anpassung
- Evaluation: Ziele erreicht? Wirksamkeit ok?
- Anpassungsanträge bei geänderten Bedarfen
- Rückkehr zur Sachleistung – wenn gewünscht, jederzeit möglich
Verbunden
Wir beantworten Ihre Fragen, ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren Bedarf und finden passende Dienstleister und Angebote, die Sie bestmöglich unterstützen.
Unsere Aufgabe ist es, Leistungen und Ansprüche für Sie ins Gleichgewicht zu bringen.
Damit Sie entlastet werden.
Damit Sie handlungsfähig bleiben.
Damit Sie sich wieder verbunden fühlen können.
Häufig gestellte Fragen zum persönlichen Budget (FAQ)
Ist das Persönliche Budget eine zusätzliche Leistung?
Nein. Es ist eine andere Leistungsform: Geld statt Sachleistung – mit mehr Wahlfreiheit.
Wie hoch ist mein Budget?
Es wird so bemessen, dass Ihr individueller Bedarf gedeckt ist. Orientierung sind die Kosten der bisherigen bzw. vergleichbaren Sachleistungen.
Wer kann beantragen?
Grundsätzlich jede leistungsberechtigte Person mit (drohender) Behinderung – auch Kinder über ihre Eltern/gesetzliche Vertretung.
Wer sind mögliche Leistungsträger?
Z. B. Eingliederungshilfe (Sozialamt), Pflege-/Krankenkasse, DRV, Unfallversicherung, Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter. Bei mehreren Trägern gibt es ein leistendes Haus – Leistungen „wie aus einer Hand“.
Muss ich Belege sammeln?
Ja, aber zweck- und ergebnisbezogen, wie in der Zielvereinbarung geregelt. Wir achten mit Ihnen auf unbürokratische Nachweise.
Kann ich wieder zur Sachleistung wechseln?
Ja, das ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen zum persönlichen Budget hier
Informationbroschüre
Persönlichen Budget
Mit freundlicher Unterstützung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Informationbroschüre
Rehabilitation & Teilhabe
Mit freundlicher Unterstützung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beiträge ersetzten keine Rechtsberatung. Grundlage sind u. a. die Regelungen des SGB IX (§ 29 Persönliches Budget). Für Ihren Einzelfall sprechen wir gemeinsam mit den zuständigen Leistungsträgern und – falls erforderlich – mit einer Anlaufstelle für Rechtsberatung.